Solarpflicht in Deutschland: Regelungen seit Beginn 2024

Solarpflicht in Deutschland: Regelungen seit Beginn 2024. Die Solarpflicht ist ein viel diskutiertes Instrument im Kontext der Pariser Klimaziele. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Gilt die Solarpflicht auch bundesweit für private Neubauten? Und wer übernimmt die Kosten für die Installation der neuen PV-Anlagen? Diese Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

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Was bedeutet eigentlich die “Solarpflicht”?

Die Solarpflicht, auch bekannt als solare Baupflicht, bezieht sich auf die gesetzliche Anforderung zur Installation von Photovoltaikanlagen oder Solarthermie auf neuen und bestehenden Gebäuden. Mit dieser Vorgabe strebt der Gesetzgeber an, den Ausbau erneuerbarer Energien entscheidend zu beschleunigen. Bisher ist die Solarpflicht jedoch nur in bestimmten Gemeinden oder Bundesländern in Kraft.

Die Einführung der Solarpflicht wäre zweifellos ein bedeutender Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045. Dennoch gibt es Kritik an dem geplanten Gesetz, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Finanzierung und der Umsetzung in Mietobjekten. Die genaue Ausgestaltung einer solchen Verpflichtung und inwieweit auch ältere Gebäude einbezogen werden sollen, ist noch weitgehend unklar.

Es steht jedoch fest, dass die Möglichkeiten zur Erfüllung der Solarpflicht noch nie so vielfältig waren wie heute. Durch kontinuierlich sinkende Modulpreise und großzügige Förderprogramme für Stromspeicher rentieren sich Photovoltaikanlagen immer schneller. Darüber hinaus ermöglichen Mietmodelle für Solaranlagen eine flexible Finanzierung ohne zusätzliche Anschaffungskosten.

Welches Bundesland hat bereits die Solarpflicht eingeführt?

Im Jahr 2022 führte Baden-Württemberg als erstes großes Bundesland die Solarpflicht für Wohngebäude ein. Mittlerweile müssen alle neuen Nichtwohngebäude und Wohngebäude verpflichtend eine Solaranlage installieren. Seit 2023 gilt die solare Baupflicht auch für die Dachsanierung bestehender Gebäude. Ebenfalls gelten in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ähnliche Solarpflichten für Wohngebäude.

In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind bereits abgeschwächte Varianten der Solarpflicht in Kraft. In Rheinland-Pfalz und Niedersachsen betrifft die Pflicht bisher nur gewerblich genutzte Gebäude sowie Parkplatzflächen. In Schleswig-Holstein besteht seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten und Sanierungen von Nichtwohngebäuden, wobei Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen ebenfalls eine Photovoltaikanlage benötigen.

In Bayern gilt eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude sowie für sonstige Nicht-Wohngebäude. Es bleibt offen, ob und wann diese Pflicht auch auf Wohngebäude ausgeweitet wird. In Nordrhein-Westfalen besteht seit 2023 eine Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Liegenschaften und seit 2024 auch für gewerbliche Neubauten. Ab 2025 wird die Pflicht dann auch auf private Neubauten und ab 2026 schließlich auf private und gewerbliche Dachsanierungen ausgedehnt.

Die Landesregierung in Hessen plant derzeit lediglich eine Pflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze. Auch in Sachsen wird eine schrittweise Einführung der Solarpflicht diskutiert.

Auf kommunaler Ebene war Waiblingen im Jahr 2006 die erste deutsche Stadt, die eine Solarpflicht für Neubauten einführte. Seitdem haben verschiedene Kommunen wie Tübingen, Amberg, Marburg und Neu-Ulm ähnliche Pflichten zum Einbau von Solaranlagen erlassen. Selbst die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn hat inzwischen die Verpflichtung zu Photovoltaikanlagen eingeführt.

Solarpflicht in Nordrhein Westfalen

Die Nordrhein-Westfälische Regierung hat im Jahr 2022 im Rahmen ihres Koalitionsvertrags die Einführung einer Solarpflicht beschlossen. Diese Maßnahme trat zunächst im Jahr 2023 für neue kommunale Gebäude in Kraft. Ab dem Jahr 2024 müssen auch gewerbliche Neubauten in Nordrhein-Westfalen mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.

Im Jahr 2025 wird die Solarpflicht auf private Wohnhäuser ausgeweitet, gemäß Paragraph 42a der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage hängt dabei vom Zeitpunkt der Antragstellung für den Bau ab. Für bestehende gewerbliche und private Gebäude tritt die Solarpflicht ab dem Jahr 2026 in Kraft, sofern eine vollständige Dachsanierung durchgeführt wird. Es ist zu beachten, dass die Photovoltaikpflicht in Nordrhein-Westfalen erst ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern gilt.

  • Gilt seit dem 01.01.2023 für alle neuen öffentlichen Liegenschaften (Schulen, Veranstaltungshallen, Schwimmbäder, etc.)
  • Seit dem 1. Januar 2024 ist für alle neu errichteten Nichtwohngebäude gültig.
  • Ab dem 1. Januar 2025 tritt dies für sämtliche neu errichteten Wohn- und Nichtwohngebäude in Kraft.
  • Ab 1. Januar 2026 wird dies für sämtliche Dachsanierungen verbindlich.
  • Dächer, die eine Fläche von weniger als 50 Quadratmetern haben, sind von dieser Verpflichtung befreit.

Wird das Gesetz in Deutschland bald Realität ?

Die Ampel-Koalition plant, eine bundesweite Solarpflicht in Deutschland für Photovoltaikanlagen auf gewerblichen Neubauten einzuführen. Für private Neubauten wird lediglich angestrebt, dass die Installation von Solaranlagen dort zur Regel wird. Auch im Bestand besteht bisher keine verpflichtende Nachrüstungspflicht für Solaranlagen.

Ob und in welcher Form eine umfassende bundesweite Verpflichtung für alle Gebäude eingeführt wird, bleibt weiterhin unklar. Es ist jedoch absehbar, dass dieses Thema in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle beim Erreichen der Klimaneutralität spielen wird. Eine Regelung auf Bundesebene hätte den Vorteil, dass einheitliche Maßnahmen deutschlandweit implementiert werden könnten, was einen schnelleren und unkomplizierteren Ausbau von Solaranlagen ermöglichen würde.